WER HAT ZUGANG (Alternativen)?
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- Geimpfte mit einem vollständigen Impfschutz durch zwei Impfdosen ab 14 Tagen nach der Zweitimpfung
- Geimpfte, die eine Auffrischungsimpfung (Booster) erhalten haben
- Geimpfte mit einer Impfung, die anschließend eine Infektion durchlaufen haben ab dem 29. Tag nach Abnahme des positiven Tests
- Genesene die danach eine zusätzliche Impfung erhalten haben ab dem Tag der Impfung
- Genesene für längstens 90 Tage, das Datum der Abnahme des positiven Tests muss mindestens 28 Tage zurückliegen
- Kinder bis einschließlich 5 Jahren (unabhängig von einer STIKO-Empfehlung)
- Kinder bis einschließlich 7 Jahre, die noch nicht eingeschult sind (unabhängig von einer STIKO-Empfehlung)
- Schüler bis einschließlich 17 Jahre, die an der regelmäßigen Schultestung teilnehmen und sich durch Schülerausweis etc. legitimieren können (gilt nicht in den Schulferien)
- Einsatzkräfte von Feuerwehr, Rettungsdienst, Polizei und Katastrophenschutz, soweit zur Erfüllung des Einsatzauftrages erforderlich
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WER HAT ZUGANG MIT VORLAGE EINES NEGATIVEN ANTIGEN-/PCR-TEST (ALTERNATIVEN)?
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- Personen bis einschließlich 17 Jahre (negativer Test erforderlich!)
- Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können (ärztlicher Nachweis undnegativer Test erforderlich!)
- Personen, für dies es nicht seit mindestens 3 Monaten eine Impfempfehlung der STIKO gibt (negativer Test erforderlich!)
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WAS MUSS KONTROLLIERT WERDEN?
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- Der Impf-, Genesenen- oder Testnachweis muss elektronisch überprüft werden (Das gilt nicht für Gäste, die keine Bürger der EU sind, keinen Wohnsitz innerhalb der EU haben und außerhalb der EU geimpft worden sind).
- Überprüfung der Identität der Gäste (mit dem vorgelegten Nachweis) durch Einsichtnahme in ein amtliches Ausweisdokument
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WAS GILT IM Betrieb?
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- Abstandsgebot von 1,5 Metern
- Maskenpflicht ab 6 Jahren (außer bei Verzehr). In Innenräumen FFP2-Masken (oder vergleichbar) fürPersonen ab 18 Jahren
- Pflicht zur Kontaktdatenerfassung (Vor- und Nachname, Anschrift, Datum, Zeitraum der Anwesenheit und sofern vorhanden die Telefonnummer)
Der Außer-Haus-Verkauf und die Abholung von Speisen sind ohne Einschränkungen notwendig (es gilt jedoch Maskenpflicht)
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Quelle: DEHOGA Alarmstufe I Stand: 28.1.2022 als PDF hier |